Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag der zwischen dem Mitglied und dem Betreiber der EWTO-Akademie München (nachfolgend: Akademie) abgeschlossen wurde.

1.2. Vertragsschluss in der Akademie
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages in der Akademie durch Unterschrift der Vertragspartner zustande.

1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Anmelden“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Akademie. Das Mitglied erhält vom Betreiber (Akademie) per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail durch den Betreiber (Akademie), für welches der Interessent den Onlineantrag abgegeben hat. Der Betreiber (Akademie) speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des „Mitgliedsvertrag“ in der ausdrücklichen Annahmeerklärung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4. MemberCard (Transponder)

1.4.1.Das Mitglied erhält in der Akademie bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Besuch eine MemberCard, die ihm den Zutritt zur Akademie und den Kursen ermöglicht.

1.4.2. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Kursangebotes der Akademie.

1.4.3. Diese Regelung gilt nicht für Kinder bis zu einem Alter von unter 11 Jahren. Hier kann der Zutritt über die Eltern der Kinder erfolgen.

1.5. Besonderheiten für Jugendliche und Kinder
Personen vor Vollendung des 5. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

  1. GRUPPENUNTERRICHT/ ONLINEUNTERRICHT

3.1 Ist es aus Gründen höherer Gewalt, wie zum Beispiel durch eine Pandemie nicht möglich den Gruppenunterricht zu erbringen, kann der Unterricht auch jederzeit online erfolgen.

3.2. Dazu erhalten die Mitglieder bzw. die Erziehungsberechtigten rechtzeitig die Zugangsdaten zu einem Online-Meeting. Einen Anspruch auf Rückerstattung des Monatsbeitrages, Schadensersatz bzw. Ersatzstunden besteht nicht.

  1. NUTZUNG DER AKADEMIE

4.1. Umfang der Akademienutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem „Mitgliedsvertrag“ Zutritt zur Akademie und ist berechtigt, die vereinbarten Kurszeiten zu nutzen.

4.2. Hausordnung & Weisungsberechtigung
Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung der Akademie die geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in den Räumen aus oder kann vom Betreiber angefordert werden. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Akademie, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

4.4. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Die Akademie ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die die Akademie zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht die Akademie von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden.

  1. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

5.1. Umgang mit der MemberCard (Transponder)
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des MemberCard zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzüglich der Akademie oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

5.2. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, der Akademie bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Akademie (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

5.3. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Akademie unverzüglich mitzuteilen.

5.4. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Akademie gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

5.5. Wertgegenstände
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von der Akademie wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

  1. KONSUMVERBOTE / VERBOTENE GEGENSTÄNDE

6.1. Es ist dem Mitglied untersagt, in der Akademie zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren.

6.2. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in die Akademie mitzubringen.

6.3. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Akademie anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

6.4. Auch das Mitbringen von erlaubten Übungswaffen oder Trainingsgeräten ist ohne Zustimmung des Betreibers untersagt.

6.5. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Akademie berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000,00 geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

  1. BEITRÄGE

7.1. Fälligkeit der Beiträge

7.1.1. Ist auf dem „Mitgliedsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

7.1.2. Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

7.2. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes, wie z.B. Barzahlung, vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Akademie hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

7.4. Zahlungsverzug
6.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich die Akademie das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

7.4.2. Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Akademie berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Akademie berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

  1. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG

8.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder Akademie vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsblatt angebende Kündigungsfrist.

8.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

8.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

8.3.1. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber der Akademie mit dem der „Mitgliedsvertrag“ besteht zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

  1. VIDEOKAMERAÜBERWACHUNG

8.1. Der Betreiber überwacht die Akademie teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
werden eingehalten.

  1. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

10.1 Gelegentlich werden bei Lehrgängen und beim Training Bilder oder Videoaufnahmen gemacht, die zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung ist das Mitglied bzw. der / die Erziehungsberechtigte einverstanden.

10.2. Sollte das Mitglied bzw. der / die Erziehungsberechtigte nicht damit einverstanden sein, so ist dies nach Vertragsabschluss bzw. vor den Aufnahmen mitzuteilen.

10.3. Das eigenmächtige Fotografieren oder Filmen durch das Mitglied, sowie die Veröffentlichung dieser Medien ist nicht gestattet.

  1. HÖHERE GEWALT

9.1. Wird dem Betreiber aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.

  1. HAFTUNG

12.1. Der Betreiber schließt jede Haftung für Schäden und für Schäden des vom Mitglied benannten Nutzers oder der von Mitglied mitgebrachten Besucher, einschließlich für den Verlust von Wertgegenständen, aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

12.2. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Akademie beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Akademie beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf.

  1. SONSTIGES
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

EWTO-Trainerakademie München GmbH
(Stand 09 2023)